Schutzkonzept

Seit dem 31.12.2024 ist es eine gesetzliche Vorgabe ein Schutzkonzept zur Prävention von sexuellen und psychischen Übergriffen zu formulieren. Dieses Konzept gilt für alle Aktionen des Bezirks und wird ständig weiterentwickelt und angepasst. Das Konzept findet ihr hier und die dazugehörige Risikoanalyse hier.

Bei Fragen und Anregungen könnt ihr euch gerne bei den Bezirksvorständen melden.